Umsatzsteuersenkung – was ist mit der Agentursoftware?
Die Senkung der Umsatzsteuer stellt Agenturen wie alle anderen Unternehmen vor einige Herausforderungen. Auch, wenn Einzelhändler vermutlich einen größeren Anpassungsdruck haben, ist es auch für Dienstleister ein Arbeitspaket, das den Agenturalltag erneut – nach Homeoffice und mehr Digitalisierung – als Corona-bedingte Auswirkung auf Trab hält.
Was für Agenturen alles zu tun ist, wurde im Beitrag „Umsatzsteuer Senkung – was müssen Agenturen jetzt machen?” beschrieben. Jetzt geht es darum, welche Schräubchen in Ihrer Agentursoftware ge- oder verstellt :-) werden müssen, damit die Anforderung korrekt umgesetzt werden kann.
Anforderungen
Ändern der Mehrwertsteuersätze
Um die geänderten Steuersätze nutzen zu können, müssen sie in den Stammdaten der Software angepasst werden können. Hier ist es vorteilhaft, wenn die Software das Hinzufügen weiterer Sätze zulässt und die aktuell gültigen als „aktiv“ gekennzeichnet werden können. Alternativ müssen die bestehenden durch die neuen Sätze ersetzt werden.
Klären Sie vorher mit dem Anbieter, ob sich dies evtl. auf bestehende Daten auswirken könnte!
Sind beide Optionen nicht gegeben, müssen die Sätze wenigstens in der Bearbeitungsmaske der einzelnen Belege (Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung, Eingangsrechnungen) geändert werden können. Das ist zwar mühselig, weil es jedes Mal gemacht werden muss, ist aber zumindest eine Lösung. Ist auch das nicht möglich – schon mal über eine neue Software nachdenken…
Unterschiedliche Mehrwertsteuer-Sätze in Positionen
Unser Umständen ist es für die Rechnungsstellung bei Verträgen oder Pauschalleistungen hinsichtlich Ihrer Leistungserbringung gut, wenn auf einzelne Positionen unterschiedliche Sätze angewendet werden können. So kann in einer gesamten Rechnung beispielsweise ein Projekt mit allen Leistungen mit Fertigstellung vor und nach dem 30.6. abgerechnet werden.
Vorlagen und Textbausteine
Eine gute Software lässt es zu, dass in Vorlagen und Textbausteinen über sogenannte Platzhalter die richtigen Inhalte zur Anwendung kommen. Auf diese Weise werden die Formularvorlagen mit den richtigen Inhalten erstellt. Wurde in Vorlagen und Textbausteinen eine feste Größe – also z.B. die Nennung von „19% MwSt“ im Summenteil der Rechnung fix eingegeben, muss das nun korrigiert werden.
Eine gute Software lässt es zu, dass in Vorlagen und Textbausteinen über sogenannte Platzhalter die richtigen Inhalte zur Anwendung kommen. Auf diese Weise werden die Formularvorlagen mit den richtigen Inhalten erstellt. Wurde in Vorlagen und Textbausteinen eine feste Größe – also z.B. die Nennung von „19% MwSt“ im Summenteil der Rechnung fix eingegeben, muss das nun korrigiert werden.
Reports
Alle Auswertungen und Reports in denen die Umsatzsteuer eine Rolle spielt, sollten in der Lage sein, die Umsätze getrennt nach den Sätzen auszuwerten.
Schnittstellen
Auch ein Thema, bei dem Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung setzen müssen. Denn vermutlich müssen Übergaben an Finanzbuchhaltungsprogramme oder DATEV angepasst werden.
Gutschriften und Storno
Sind bereits (Voraus-)Rechnungen mit 19% MwSt geschrieben, deren Leistungszeitraum bzw. Fertigstellung nach dem Stichtag erfolgen, kann es notwendig sein, die Rechnung zu stornieren und neu zu schreiben. Ist sie bereits bezahlt worden, ist ggf. eine Gutschrift erforderlich. Gut, wenn die Software über beide Features verfügt.
Eingangsrechnungen/Fremdleistungen
Alles zuvor Geschriebene gilt natürlich auch für den umgekehrten Weg, also die Rechnungen, die Sie von Dienstleistern oder Lieferanten erhalten. Werden deren Rechnungen in Ihre Software übernommen, müssen die für die Ausgangsrechnungen bereits beschriebenen Anforderungen – Eingabe der neuen Sätze und postenspezifische Differenzierung – umgesetzt werden können. Wobei letzteres sowieso sinnvoll ist, da Sie vermutlich auch Rechnungen von Lieferanten erhalten, die unterschiedliche MwSt-Sätze (z.B. für Versandkosten) enthalten.
Umstellung in Agentursoftware
Mehrere Anbieter von Agentursoftware haben reagiert und Ihren Kunden entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt und veröffentlicht. Lesen Sie hier deren Antworten zu unserer Anfrage zur Umsetzung in …
LEADING Job • ProSonata • easyJob • PM// • Teambox • QuoJob • MOCO • Deals&Projects
Qualiant: MwSt-Absenkung mit LEADING Job meistern
MwSt-Absenkung mit LEADING Job
Im Zuge eines Corona-Hilfsmaßnahmepakets für die deutsche Wirtschaft werden für den Zeitraum von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Hier erfahren Sie, wie sich die temporäre Absenkung auf Ihre Agentursoftware auswirkt.
Die deutsche Bundesregierung hat Anfang Juni beschlossen, den Mehrwertsteuersatz zu senken, um die durch die Corona-Pandemie schwer angeschlagene Konjunktur wieder anzukurbeln.
Konkret wird die Umsatzsteuer (dies umfasst Vorsteuer und Mwst) für Waren und Dienstleistungen auf 16% gesenkt, für die bisher 19% galt. Analog von 7% auf 5%, wobei dies für Agenturen weniger Auswirkung hat.
Werbeagenturen und andere Unternehmen aus der Kreativ-Branche verarbeiten die Umsatzsteuer nur durchlaufend. Finanziellen Unterschied macht hier eine Steuersenkung keinen, dennoch wirkt sich die Steuersenkung auf Ein- und Ausgangsrechnungen aus. Sowohl Buchhaltung als auch die Agentursoftware sind betroffen.
Wir haben für Sie zusammengefasst, wie Sie LEADING Job bei der Umstellung unterstützt.
Änderungen durch die Umstellung
- Die neuen Umsatzsteuer-Sätze (16% und 5%) müssen auf allen Rechnungen für Leistungen, welche zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 erbracht werden, ausgewiesen werden.
- Es handelt sich um eine temporäre Maßnahme, davor und danach sollen wieder 19% und 7% gelten.
So unterstützt Sie LEADING Job:
- Falls eine Anpassung Ihrer Schnittstelle zur Buchhaltung erforderlich ist, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit unserem Support auf.
- Wir empfehlen die Anwendung der neuen Steuern zuerst mit ihrer Testdatenbank auszuprobieren – idealerweise wird diese dabei mit einer Testumgebung der Buchhaltung gekoppelt.
- In den Stammdaten können Sie die zusätzlichen Vor- und Mehrwertsteuersätze selbst definieren.
- Prüfen sie bei ihrer Buchhaltung-Software welche Codes für die neuen Einträge zu hinterlegen sind
- Die neuen Vor- und Mehrwertsteuersätze können parallel mit den bestehenden genutzt werden.
Copyright: Qualiant Software GmbH
ProSonata 7.0 mit Anpassungen u.a. zur Mehrwertsteuersenkung
ProSonata – Version 7 mit vielen Neuerungen
Mit dem Update 7.0 erhält ProSonata bereits die notwendigen Ergänzungen zur kommenden Mehrwertsteuersenkung. Darüber hinaus bietet das Update viele Neuerungen und Verbesserungen.
Ergänzungen zur Mehrwertsteuersenkung
Das Update enthält bereits wichtige Ergänzungen für die ab Juli kommende Mehrwertsteuersenkung:
- Erlöskonten für die neuen Steuersätze können in den Grundeinstellungen eingetragen werden.
- Die Listen der Angebote, Rechnungen und Fremdkosten zeigen für eine bessere Übersicht die Steuersätze der Dokumente.
- Beim Erstellen von Abo-Rechnungen wird das Ende des Leistungszeitraums geprüft und ggf. der verminderte Steuersatz automatisch eingetragen.
easyJob: Mehrwertsteuer-Änderung mit easyJOB ganz einfach
Im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes wurde eine zeitlich befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze in Deutschland beschlossen. Das bedeutet, dass auch in der Agentursoftware schnell Anpassungen erfolgen müssen. easyJOB bietet Ihnen komfortable Funktionen – z.B. globale Änderungen mit einem Klick – mit denen sich die Änderungen zügig umsetzen lassen.
Die Bundesregierung hatte am 03.06.2020 verkündet, den Regelsteuersatz von derzeit 19% wird auf 16% herabzusetzten, und den ermäßigten Steuersatz von 7% auf 5%. Die Senkung gilt nur für den Zeitraum vom 1. Juli – 31. Dezember 2020. Der Beschluss bedarf noch der Umsetzung in das Umsatzsteuergesetz.
Viele Fragen sind noch offen
Die Umsetzung der temporären Änderungen wird in der Praxis wahrscheinlich zu vielen Abgrenzungsfragen, Anpassungsschwierigkeiten und Auslegungsproblemen führen. Folgende Fragestellungen müssen geklärt werden:
- Wann gelten ausgeführte Leistungen als erbracht?
- Wie sind Dauerleistungen/monatliche Leistungen und Retainer abzurechnen?
- Wie gehen Sie mit Teilleistungen und Vorauszahlungen um?
- Und last but not least: Wie soll mit falsch ausgestellten Eingangsrechnungen verfahren werden?
So unterstützt Sie easyJOB
In easyJOB können Sie bis zu 40 MwSt.-Sätze gleichzeitig verwalten, so können Sie parallel unterschiedliche Mwst-Sätze anwenden. Die MwSt. wird an den Kunden und Lieferanten hinterlegt und generiert die Vorschlagswerte für alle Projekte, die man aber jederzeit anpassen kann. Über die „globale Änderung“ ändern Sie bei Bedarf mit einem Klick den MwSt.-Satz bei Ihren Kunden und Lieferanten.
Auch Anpassungen in den Projekten sind schnell umgesetzt. Im Jobcenter, der zentralen Ansicht Ihrer Projekte, kann global bei allen markieren Jobs die MwSt. ganz einfach geändert werden. Natürlich können Sie auch auf jeder einzelnen Leistung die MwSt.-Sätze individuell festlegen.
Bei der Erfassung der Eingangsrechnung ist eine Kontrolle der MwSt.-Sätze jetzt besonders wichtig, legen Sie Ihr Augenmerk auf den Zeitraum der Leistungserbringung.
Bei der Erstellung der Ausgangsrechnung bietet easyJOB die Möglichkeit, jederzeit manuell die MwSt. zu ändern, oder auch eine globale Änderung zum Beispiel über mehrere Zeilen hinweg vorzunehmen. In der Regel wird auf Rechnungen nur ein MwSt.-Satz ausgewiesen. Im Zusammenhang mit der zeitlich begrenzten Änderung der MwSt.-Sätze und dem Bezug zum Leistungsdatum könnte es aber notwendig werden, dass mehr als ein Steuersatz in der Rechnung ausgewiesen werden muss. Das ist für easyJOB kein Problem.
Mit der Fakturierung sind die abgerechneten Leistungen und Steuersätze dann fixiert und damit GoBD-konform.
Hier unsere Tipps, wie Sie am besten vorgehen können
- Starten Sie schon jetzt mit den Vorbereitungen
Informieren Sie sich über die genauen gesetzlichen Vorgaben. Stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater ab und informieren Sie Ihre Mitarbeiter.
- Anpassung in Ihrer Agentursoftware
Bereiten Sie die Umstellung vor, wie z.B. Anlage der neuen MwSt.-Sätze, Anpassung der Stammdaten, Änderung der Rechnungslayouts.
- FiBu-Schnittstelle prüfen
Beim Einsatz einer FiBu-Schnittstelle sollten die Kontenstruktur und Buchungslogiken überprüft werden, damit die Sachkonten mit den dann gültigen MwSt.-Sätzen bebucht werden können.
Auch wenn das ganze Prozedere auf den ersten Blick sehr aufwändig erscheint und die Zeit drängt. Mit unserer leistungsfähigen Agentursoftware easyJOB sind Sie auch für diese Umstellung perfekt ausgestattet.
Copyright: Because Software AG
PM II Informationen zur befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze
Informationen zur befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze
Änderung der Mehrwertsteuer-Sätze in PM II einfach und problemlos!
Die Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes sehen vor, die Umsatzsteuer in der Zeit vom 01.07. bis zum 31.12.2020 zu senken. Der reguläre Steuersatz beträgt dann nicht 19%, sondern 16% und der ermäßigte Steuersatz beträgt 5% anstatt bisher 7%. Damit Ihr PM II den Anteil der Umsatzsteuer korrekt berechnen und ausweisen kann, sind Änderungen im Bereich der Stammdaten Ihres Systems erforderlich, die Sie einfach und schnell durchführen können.
Wenige Änderungen erforderlich
Vorausgesetzt, Sie sind im Besitz der Zugriffsrechte für den Bereich Stammdaten Ihres PM II, bietet die Datei Allgemeine Stammdaten die Felder für die Änderung der Mehrwertsteuer-Sätze. Ihre an dieser Stelle vorgenommenen Änderungen führen zu einer automatischen Anpassung Ihrer Daten in der Datei Leistungen. Die geänderten Steuersätze werden ab dem Zeitpunkt der Änderung für alle neu erstellten Datensätze, bspw. in den Dateien Angebote, Rechnungen, Einkäufe etc. berücksichtigt. In diesen Dateien vorhandene Datensätze bleiben selbstverständlich von dieser Änderung unberührt.
Unterschiedliche Steuersätze in einer Rechnung managen
Sofern es erforderlich sein sollte, Ein- und/oder Ausgangsrechnungen mit unterschiedlichen Steuersätzen pro Rechnungsposten zu erfassen, so bietet ebenfalls die Datei Allgemeine Stammdaten die Möglichkeit zur Freischaltung der entsprechenden Funktionen. Aktivieren Sie die Funktionen bei Bedarf im Layout Einkauf und Rechnungen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn wir Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Änderungen unterstützen dürfen!
Iterasoft steht für die Beantwortung weiterer Fragen gern unter kontakt@iterasoft.de zur Verfügung.
MWST-Änderungen ganz einfach umsetzen mit der TEAMBOX
Mehrwertsteuer in der TEAMBOX
Ab 1. Juli 2020 kommt es in Deutschland zu einer temporären Senkung der MWST-Sätze. Die notwendige Anpassung in der TEAMBOX können Sie ganz einfach selbst vornehmen.
Der Leistungszeitraum entscheidet
- Die neuen MWST-Sätze (16 % bzw. 5 %) gelten für alle Leistungen, die ab dem 1. Juli 2020 erbracht werden.
- Für alle Leistungen davor ist der alte Steuersatz von 19 % (bzw. 7 %) zu verwenden. Das Datum der Rechnung hat keinen Einfluss auf den Steuersatz.
Unsere Empfehlung
Verrechnen Sie zuerst möglichst alle Leistungen, die vor dem 1. Juli 2020 erbracht wurden, und nehmen Sie erst dann die Umstellung der MWST-Sätze in der TEAMBOX vor.
Die Steuersätze müssen in der TEAMBOX nur an einer Stelle angepasst werden. Es hängt davon ab, ob Sie eine FiBu-Schnittstelle nutzen.
Einstellungen im Detail … weiterlesen bei TEAMBOX
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stellen Ihnen die TEAMBOX gerne persönlich vor.
Kontaktieren Sie uns.
QuoJob: Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze einstellen ohne Software-Update
Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze einstellen ohne Software-Update
In der Regel wird die Mehrwertsteuer in allen Rechnungen automatisch erfasst. Ist die Höhe einmal festgelegt und eingestellt, musste sich die Buchhaltung darüber keine Gedanken mehr machen.
Die letzte Änderung der Mehrwertsteuer liegt schon 13 Jahre zurück, jetzt muss sie allerdings sehr kurzfristig in den Systemen angepasst werden – und dann nach sechs Monaten noch einmal.
Wie wird die Mehrwertsteuer mit der Agentursoftware QuoJob erfasst?
Die gute Nachricht lautet: Wir von QuoTec haben die Funktion, mit der die Umstellung ganz einfach gelingt, längst implementiert. Unsere Agentursoftware QuoJob bringt von Hause aus genau die jetzt so dringend benötigte Eigenschaft mit, die Mehrwertsteuer für einen bestimmten Leistungszeitraum festzulegen – und das ohne ein Software-Update.
Was die Nutzer bei der Rechnungsstellung beachten sollten
Wichtig zu erwähnen ist, dass es für QuoJob-Nutzer besser wäre, Rechnungen nicht zeitraumübergreifend zu erstellen. Wenn eine Leistung im Juni und Juli erbracht worden ist, sollte man über die Agentursoftware zwei getrennte Rechnungen erstellen, also eine für den Leistungszeitraum Juni mit den entsprechend erbrachten Leistungen und eine für den Juli mit den in diesem Monat erbrachten Leistungen.
Wie kann ich die Umstellung vornehmen?
Die Agentursoftware QuoJob bietet dafür von Haus aus die Möglichkeit, im Modul „Admin“ > Buchhaltung > Steuersatz eigene Steuersätze anzulegen. Sie legen dafür zum einen die neuen Steuersätze ab 01.07.2020 an, die automatisch am 30.06. enden, zum anderen können Sie die wieder normalen Steuersätze von 7 Prozent und 19 Prozent mit Gültigkeit ab 01.01.2021 hinterlegen.
Ausschlaggebend für den gültigen Steuersatz ist der Leistungszeitraum der Rechnung. Wenn hier keiner definiert ist, gilt das Belegdatum für die Auswahl des gültigen Mehrwertsteuersatzes. Neugierig geworden? Hier geht es zu den QuoJob News
Copyright: QuoTec GmbH
Deals&Projects: Wie ändere ich die MwSt von 19% auf 16%?
Ab 1. Juli 2020 wird in Deutschland die MwSt. von 19% auf 16% gesenkt. Damit du nicht alle Artikelpreise in Deals & Projects einzeln anpassen musst, haben wir eine entsprechende Funktion eingebaut.
Das wirft vor allem beim Thema „Angebote und Rechnungen“ viele Fragen auf:
- Wie ändere ich in Deals & Projects die MwSt. von 19% auf 16%?
- Wie verhält es sich mit den Leistungszeiträumen?
- Was mache ich mit meinen Dauerrechnungen/Wiederholenden Rechnungen?
Diese und viele weitere Fragen, beantworten wir dir in einem Hilfe-Artikel auf unserer website.
ACHTUNG: Diese Funktion ist ausschließlich für Administratoren sichtbar. Die Änderungen werden SOFORT wirksam d.h. wirklich erst am 01.07. umstellen.
Wir empfehlen folgendes Vorgehen:
- Schreibe zunächst alle Rechnungen, die noch den Leistungszeitraum vor 01.07.2020 haben.
- Anschließend passt du die Steuersätze in Deals & Projects an wie im Artikel beschrieben.
- Danach beginnst du Rechnungen mit dem neuen Steuersatz zu schreiben. Und wenn du doch noch eine Rechnung hast, deren Leistungszeitraum vor dem 01.07.2020 liegt, dann unterstützt dich Deals & Projects auch dabei und passt den Steuersatz automatisch für dich an.
Tipp: Versuche nach Möglichkeit, Rechnungen mit beiden Steuersätzen zu vermeiden. So vereinfachst du deiner Buchhaltung die Arbeit. Schreibe lieber zwei Rechnungen, eine mit dem bisherigen Steuersatz und Leistungszeitraum bis 30.06.2020 und eine weitere mit Leistungszeitraum ab 01.07.2020 und dem neuen Steuersatz.
Wenn du noch weitere Fragen hast, melde dich gerne jederzeit bei uns: support@julitec.com
Beste Grüße
deals&projects
Mehrwertsteuer-Senkung von Juli bis Dezember 2020 – So klappt es mit MOCO
Mehrwertsteuer-Senkung in Deutschland von Juli bis Dezember 2020
Um die Nachfrage nach Produkten innerhalb Deutschlands zu stärken, sieht das Konjunkturpaket eine Senkung der Mehrwertsteuer vor. Der Mehrwertsteuersatz soll von 19 Prozent auf 16 Prozent, beziehungsweise von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt werden. Die Senkung soll nur temporär vom 1. Juli bis zum 31. Dezember dieses Jahres gelten.
Endverbraucher sollen von der Senkung profitieren und der Konsum angekurbelt werden. Für das B2B-Geschäft bedeutet die Regelung allerdings mehr Aufwand ohne Nutzen für Auftraggeber oder Auftragnehmer. Denn in der Regel werden die Leistungen mit dem Nettopreis angeboten und die Steuer kommt bei der Rechnung obendrauf. Die eingenommene Steuer wird dann wieder abgeführt – ist also ein durchlaufender Posten.
Empfehlung nach aktuellem Stand
Generell gilt
- Alle Leistungen, die bis Ende Juni 2020 erbracht wurden, müssen mit 19 % abgerechnet werden und Leistungen ab 1.7. bis einschliesslich 31.12. mit 16 %.
- Keine zeitraumübergreifenden Rechnungen stellen
- Für Leistungen, die einen übergreifenden Zeitraum haben, sollten getrennte Rechnungen erstellt werden. Das macht auch den Buchhaltern Freude, weil die Abgrenzung einfacher läuft.
Wie handhabe ich die Umstellung in MOCO auf dieser Grundlage am Einfachsten?
In MOCO gibt es generell einen Steuersatz für die komplette Rechnung – und das ist auch für diese Steuersatzumstellung ein solider und vereinfachter Ansatz. Getrennte Rechnungen machen es nicht nur dem Empfänger und dessen Buchhaltung einfach – auch die eigene Buchhaltung kann schneller und effizienter Rechnungen verbuchen.
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