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MOCO News: Workflow KSK in MOCO

Deine Eingangsrechnungen nun direkt für KSK markieren und auswerten (DE)

In Deutschland müssen Unternehmen, die Leistungen selbständiger Künstler/Publizisten in Anspruch nehmen, eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) entrichten. In MOCO kannst du mit einer neuen Option solche Ausgabenpositionen direkt markieren und später einfach auswerten.

Workflow KSK in MOCO

  1. Option aktivieren
    Deutsche MOCO-Accounts können nun in den Einstellungen (Ausgaben > Allgemein) die Option aktivieren.
  2. Positionen markieren
    Im Formular der Eingangsrechnung können die betreffenden Positionen markiert (ähnlich der geläufigen Labels) werden (1).
moco screen mit erläuterungen zu ksk export

KSK als Unternehmen auswerten

3. Auswerten

Unter „Ausgaben“ in den Listen Eingang & Archiv findest du oben rechts einen neuen Export „KSK“ (2). Mit gewähltem Zeitraum kannst du dir darüber die markierten KSK-pflichtigen Positionen exportieren.

Wissenswertes zur KSK

Als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung ermöglicht die Künstlersozialversicherung freischaffenden Künstlern und Publizisten Zugang zu der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Der Künstler bzw. die Künstlerin selbst zahlt einen aufgrund seines Jahresgewinns festgesetzten Beitrag an die KSK.

Unternehmen, die Leistungen selbständiger Künstler/Publizisten in Anspruch nehmen bzw. verwerten, müssen eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse entrichten. Und dazu am gesetzlichen Meldeverfahren teilnehmen. Der erste Schritt ist eine formlose Meldung bei der Künstlersozialkasse.

Die Künstlersozialabgabe stellt den Betrag dar, den ein Unternehmen an die Künstlersozialkasse zu zahlen hat und dadurch zum „Arbeitgeberanteil“ der Künstlersozialversicherung beiträgt. Die Höhe der Sozialabgabe richtet sich nach dem gezahlten Honorar. Aktuell (2024) beträgt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5 %.

Der Auftraggeber hat die Künstlersozialabgabe wie folgt abzuführen:

Netto-Rechnungsbetrag
abzgl. Reisekosten
= Bemessungsgrundlage Künstlersozialabgabe

Weitere Infos

Weiterverrechnung an den Kunden

Die KSK kann an den Kunden weiterverrechnet werden. In MOCO kannst du dazu für die Zuweisung zum Projekt einen Standard Aufschlag vordefinieren – oder den Verkaufspreis bei der Zusatzleistung im Projekt individuell erhöhen.

© Hunderzehn GmbH


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Wir hinterfragen jede Funktion, bevor wir sie einbauen. Wenn eine Funktion Abläufe für die meisten Benutzer komplizierter macht, verzichten wir lieber darauf.
Referenzen und weitere Informationen unter www.mocoapp.com

MOCO | hundertzehn GmbH | In der Weid 15 | 8122 Binz | Schweiz

tobias.miesel@mocoapp.com 
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