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Bilder für Ihre News und Praxisbeiträge

Fotos, Screenshots und Grafiken können den Lesenden helfen, Ihre Inhalte besser zu verstehen. Sie machen Ihren Beitrag interessanter, verständlicher und lockern lange Textpassagen optisch auf. Versorgen Sie die Bilder zusätzlich mit aussagekräftigen Bildunterschriften und sogenannten Alt-Texten. Diese Ergänzungen Ihrer Bebilderung helfen nicht nur Leserinnen und Lesern, sondern auch Screenreadern und Suchmaschinen. Dann tragen Bilder zur Barrierefreiheit des Beitrags bei.

Abbildungen für News, Praxisbeiträge und andere Veröffentlichungen

Grafik-Formate

  • Bilder zur Illustration sollten am besten im Querformat eingereicht werden, Breite: 1.200 px bei einer Auflösung von 96 ppi. Wir verwenden .jpg (Fotos), .png (Grafiken), .webp (alles…)
  • Beitragsbilder sind ein Sonderfall. Das sind die Vorschaubilder für Beiträge wie News oder andere Kategorien. Diese haben bei uns Größe 350 px (Breite) X 200 px (Höhe). Format und Größe sind quasi in Stein gemeißelt. Sie können auch ein Standard-Beitragsbild in diesem Format liefern, das für jeden News-Beitrag genutzt wird oder nur, wenn Sie kein anderes Beitragsbild liefern (Fallback-Lösung).

Bilder sind entweder Screenshots, Grafiken oder Fotos

Für Screenshots Ihrer Software haben wir keine besonderen Anforderungen. Manchmal möchten Sie vielleicht nur einen Ausschnitt zeigen; dann kann das Bild selbstverständlich auch kleiner als 1.200 px sein oder im Hochformat eingereicht werden.
Umgekehrt können Sie auch gern große, bildschirmfüllende Formate liefern, die bei einem Klick auf das “normale” Bild im Beitrag in voller Größe erscheinen.
Screenshots benötigen keine Urhebernennung.

Grafiken können verschiedenen Ursprungs sein. Sie verdeutlichen Zusammenhänge, z.B. durch Balken- oder Tortendiagramme, Flowcharts und dergleichen. Guter Ton ist es, hier Quelle und/oder Urheber zu nennen, falls möglich.

Die Veröffentlichung von Fotos ist gesetzlich geregelt

Nachfolgendes gilt für alle Fotos, seien sie selbst beauftragt oder aus dem Internet z.B. von Foto-Datenbanken wie Pixabay, ob kostenfrei oder kostenpflichtig:

Foto: Fenster mit der Aufschrift "Don't be afraid! walk in!
Foto: Susanne Golnick

Das Recht auf Namensnennung ist in § 13 des deutschen Urheberrechtsgesetzes festgelegt. Solange nichts anderes zwischen FotografIn und BildnutzerIn schriftlich vereinbart wurde, hat der Fotograf – die Fotografin auch – per Gesetz ein Recht auf die Nennung seines/ihres Namens an einer im sinnvollen Zusammenhang zum Foto stehenden Stelle. Bei uns: in der Bildunterschrift oder am Ende eines Artikels.

Auch wenn Fotografen in der Lizenz auf die Namensnennung verzichten (z.B. bei Pexels), erwähnen wir sie standardmäßig. Schließlich handelt es sich um eine Veröffentlichung ohne Bezahlung, da soll es wenigstens Ruhm und Ehre regnen.

Fotos ohne Urhebernennung können wir nicht veröffentlichen; sie sind ein Abmahnrisiko. Das gilt auch für verfremdete/bearbeitete Fotos.

Wie lautet die Urhebernennung?

Der Urhebernachweis lautet:
Foto: <Vorname Nachname des/der Fotografen/in> ggfs mit dem Zusatz der Agentur/Datenbank.
Gerade bei Agenturen wird oft ein Künstlername genannt – auch OK

Urheber ist der Mensch, der auf den Auslöser gedrückt hat, also der Fotograf/die Fotografin. „Das Copyright haben wir“ oder „das Foto hat unser Praktikant gemacht“ hören wir ab und zu, leider ist dies keine Urheber-Angabe. Auch der Begriff „Copyright“ ist hier fehl am Platz.

Woher nehmen? Bildquellen

Glücklich kann sich schätzen, wer Profis aus dem fotografischen Handwerk beschäftigt (hat) und über einen Vorrat an eigenen Fotos verfügt. Alle anderen greifen auf Foto-Datenbanken zurück, vorzugsweise auf kostenfreie Angebote.

Wir empfehlen, auch mal auf weniger bekannten Foto-Datenbanken zu suchen oder nicht den ersten Treffer bei der Suche zu wählen. Es gibt Fotos, die sehr, sehr oft genutzt werden und einem Newsbeitrag den unverwechselbaren Charakter nehmen. Sie wurden schon so oft gesehen und sind inzwischen langweilig geworden. Der zusätzliche Aufwand bei der Suche nach geeigneten Illustrationen lohnt sich. Manchmal kann es auch genügen, die gewählten Fotos mit einer besonderen Farbe einzufärben, ihnen einen speziellen Rand zu spendieren oder sie in schwarz-weiß zu konvertieren, um ihnen einen besonderen Charakter zu verleihen. Die letztgenannten Varianten können wir für Sie direkt in WordPress übernehmen. Ein kleiner Hinweis genügt.

Übrigens können Sie auf der Google Bildersuche auch ausdrücklich nach frei verwendbaren Bildern suchen. Die Suchmaschine generiert dann eine Vorschlagsseite mit Fotos, die zu Ihren Suchkriterien passen. Die Bilder sind mit Bilddatenbanken verlinkt, von wo Sie das ausgewählte Bild dann beziehen können. Andere Suchmaschinen wie Yahoo, Bing, Yandex u.a. bieten vergleichbare Services an. Sinnvoll ist es, beim Anbieter der Fotos daraufhin zu kontrollieren, ob die kommerzielle Verwendung tatsächlich kostenlos gestattet ist. Und nicht vergessen, den Namen des Fotografen/der Fotografin zu notieren oder beim Abspeichern gleich in den Dateinamen einzufügen für den Urheber-Nachweis…

Hilfe von der künstlichen Intelligenz

Und dann sind da noch AI-generierte Fotos. Zu diesem Thema haben wir einen Link für Sie: auf hubspot werden fünf Bildgeneratoren vorgestellt. Da können sie sicher sein, dass es das Bild nicht ein zweites Mal gibt. Allerdings zeigt mein Versuch mit Craiyon, dass die Ergebnisse noch nicht perfekt sind; die Katzen sehen etwas seltsam aus.

AI-generierte “Fotos” mit Craiyon

*) Was sind ALT-Texte?

Ein AltText (kurz für Alternativtext) ist eine kurze Bildbeschreibung oder eine kurze sprachliche Übersetzung eines visuellen Inhalts im Internet. Menschen mit Sehstörungen benutzen zum Surfen im Internet oft Hilfsmittel wie Screenreader, die solche Texte dann in Sprache umsetzen und vorlesen. Alt-Texte werden auch von Suchmaschinen beachtet, um Bilder korrekt einzusortieren oder Webseiten bezüglich Relevanz zu bewerten. Zurück nach oben zum ersten Absatz

Weiterführende Links

Wer sich ausführlicher mit dem Thema Bildrechte beschäftigen möchte, kann hier weiterlesen:
Urheberrechtsgesetze
Lexikon Bildredaktion
Stockfotos rechtssicher nutzen

Tipps zu Bilddatenbanken

“Die 11 besten kostenlosen Bilddatenbanken” -– ein Blogartikel
Artikel von IONOS zum selben Thema

Mehr zum Thema News und Praxis-Beiträge

Zum Artikel Texte für Ihre Beiträge
Zum Artikel Ideen für Ihre Beiträge

  • Habe ich einen Titel, der nicht zu lang ist? Ideal sind 45 Zeichen inkl. Leerzeichen
  • Habe ich einen Teaser vorangestellt?
  • Habe ich an sinnvolle, inhaltsbezogene Zwischenüberschriften gedacht?
  • Habe ich Fotos, Screenshots oder Grafiken in der Größe von etwa 1200 px Breite als ANLAGE beigefügt?
  • Habe ich bei Fotos den Urheber benannt in der Form Foto: Name des Fotografen? Ideal wäre es in der Dateibezeichnung – da kann nichts verloren gehen.
  • Habe ich ein Beitragsbild in der Größe 200 px Höhe x 350 px Breite beigefügt? Ohne Beitragsbild kann kein Beitrag veröffentlicht werden.
  • Habe ich den Text (auch) ohne Formatierungen als reinen Text beigefügt? (Bitte senden Sie keine pdfs, danke)

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